Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen belasten die Wasserressourcen im Landkreis Bernkastel-Wittlich zunehmend. Um die Versorgungssicherheit mit sauberem Trinkwasser auch künftig zu gewährleisten und die heimischen Ökosysteme zu schützen, ruft die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung alle Bürger zu einem verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Wasser auf. Zudem weist die Behörde ausdrücklich darauf hin, dass das Abpumpen von Wasser aus Bächen und Flüssen strikt untersagt ist.
Trinkwasser ist ein kostbarstes Gut. Gerade jetzt, in der aktuellen sommerlichen Hitzeperiode, spitzt sich der Verbrauch durch die Bewässerung von Rasenflächen, das Befüllen von privaten Swimmingpools oder Autowäschen auf Privatgrundstücken regelmäßig zu. Die Kreisverwaltung appelliert daher eindringlich an alle Bürger, diese Aktivitäten im privaten Bereich vollständig einzustellen.
Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels technischer Hilfsmittel – insbesondere durch elektrische oder motorbetriebene Pumpen sowie Schläuche – ist ohne ausdrückliche wasserrechtliche Erlaubnis illegal. Lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen (z. B. mit einer Gießkanne oder einem Eimer) im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs ist erlaubnisfrei. Sobald eine Pumpe zum Einsatz kommt, handelt es sich rechtlich nicht mehr um Gemeingebrauch. Hierfür ist zwingend eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde erforderlich. Aufgrund der aktuellen Wetterlage werden solche Erlaubnisse für Privatpersonen derzeit nicht erteilt.
Bei Fragen steht Anja Licht-Lautwein, Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, 06571 14-2431, Anja.Licht-Lautwein@Bernkastel-Wittlich.de gerne zur Verfügung.